|
AR.Nr. 32/07
Frankfurt/Main, den 19.07.07
Absolutes Rauchverbot in Taxen und Mietwagen ab dem 1.09.07: BZP stellt
Aufkleber zur Kennzeichnung der Fahrzeuge zur Verfügung!
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie auch in den Medien verlautbart, hat der Bundesrat am 8.07.07 erwartungsgemäß
dem „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren
des Passivrauchens“ zugestimmt. Das Gesetz verbietet ab dem
1.09.07 das Rauchen in Einrichtungen
des Bundes, Personenbahnhöfen der Eisenbahnen und öffentlichen Verkehrsmitteln.
Nach § 2 Abs. 2 zählen alle zur Beförderung von Personen nach den Vorschriften
des PBefG oder § 1 Nr. 4 Buchstaben d), g) oder i) der Freistellungsverordnung
eingesetzten Kraftfahrzeuge zu öffentlichen Verkehrsmitteln im Sinne der
Vorschrift. Danach gilt in allen Taxis
und Mietwagen sowie in
freigestellten Schul-, Kindergarten und Behindertenbeförderungen ein
absolutes Rauchverbot. Da das Verbot
auf die Fahrzeuge bezogen ist („zur Beförderung von Personen
eingesetzte…Kraftfahrzeuge“ und nicht etwa „bei der Beförderung von Personen“),
gilt dies bspw. auch, wenn der Wagen am Wochenende privat genutzt wird!
Gesetzestechnisch wird das absolute Rauchverbot im Taxi- und Mietwagenbereich
dergestalt umgesetzt, dass die das Rauchen regelnden Vorschriften (etwa § 8 Abs.
5 und 26 Abs. 2 BOKraft) ersatzlos
gestrichen werden. Weiter muss nach § 3 des Nichtraucherschutzgesetzes
in geeigneter Weise auf das Rauchverbot
hingewiesen werden. Da dies bei den bisherigen Nichtraucherfahrzeugen
bereits der Fall ist, müssen lediglich die bisherigen Raucherfahrzeuge
gekennzeichnet werden.
Der BZP hat hierzu einen Aufkleber in großer Stückzahl aufgelegt, der den
BZP-Mitgliedsorganisationen in den nächsten Tagen zugeht. Das Logo kann
zusätzlich auch im BZP-Intranet heruntergeladen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Frederik Wilhelmsmeyer |