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24.09.2010
Dem Verband liegt ein Schreiben einer Ordnungsbehörde vor, indem die
Behörde ausdrücklich darauf hinweist, dass alle Preisvereinbarungen und
natürlich damit auch die Beförderungsverträge mit den Krankenkassen, die
sich preislich außerhalb des genehmigten Tarifs befinden, einer
ausdrücklich Zustimmung bedürfen. |