01.10.2010

Innerhalb weniger Tage hat sich nun die zweite Stadt in NRW zu Krankenfahrten mit Festpreisen und in diesem Fall ausdrücklich zu Internetausschreibungen geäußert.

Es wird auch hier auf das PBfG verwiesen wonach jede Festpreisvereinbarung von der zuständigen Ordnungsbehörde genehmigt werden muss.

Die Möglichkeit eines Taxiunternehmens sich an einer Internetausschreibung im Bereich des Pflichtfahrgebiets zu beteiligen in der Hoffnung als günstigster Anbieter einen Fahrauftrag zu bekommen wird ausdrücklich ausgeschlossen