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01.10.2010 Innerhalb weniger Tage hat
sich nun die zweite Stadt in NRW zu Krankenfahrten mit Festpreisen und
in diesem Fall ausdrücklich zu Internetausschreibungen geäußert. Die Möglichkeit eines Taxiunternehmens sich an einer Internetausschreibung im Bereich des Pflichtfahrgebiets zu beteiligen in der Hoffnung als günstigster Anbieter einen Fahrauftrag zu bekommen wird ausdrücklich ausgeschlossen |